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Messing bleifrei

Von CW617N zu CW724R

Bleifreies Messing wird in vielen Anwendungen zum neuen Standard

Die Anforderungen an Werkstoffe für Trinkwasser, Elektronik und weitere regulierte Märkte verändern sich europaweit. Unternehmen stehen zunehmend vor der Frage, wann und in welchem Umfang eine Umstellung auf bleifreie Messinglegierungen erforderlich wird.

SERTO bereitet die Einführung des bleifreien Werkstoffs CW724R aktiv vor und schafft damit frühzeitig Planungssicherheit für bestehende und zukünftige Anwendungen. Tests hinsichtlich Mechanik, Dichtverhalten, Medienbeständigkeit und Montage zeigen sehr positive Ergebnisse. Für bestehende Anwendungen ist ein gleitender Übergang vorgesehen.

Überblick: Was ändert sich konkret?

Überblick: Was ändert sich konkret?
  • Geometrien: unverändert verfügbar
  • Druckbeständigkeit: bis 250 bar
  • Medienbeständigkeit: deutlich verbessert
  • Preisniveau: aktuell oberhalb des Preisniveaus von CW617N
  • Verfügbarkeit: paralleler Übergang bis 05/2027

Hinweis zur Bewertung

Die regulatorischen Anforderungen hängen stark von der jeweiligen Anwendung und dem Zielmarkt ab. Eine allgemeingültige Aussage zur Zulässigkeit bleihaltiger Werkstoffe ist daher nicht möglich.

SERTO stellt relevante Materialinformationen transparent zur Verfügung und unterstützt Kunden bei der Bewertung möglicher Umstellungsszenarien


SERTO ist vorbereitet

✓ CW724R eingeführt
✓ Positive Testergebnisse
✓ Geleiteter Übergang bis 05/2027
✓ Unterstützung bei Umstellungsszenarien

Regulatorische Entwicklungen zu bleihaltigen Messingwerkstoffen


Hintergrund

Der Einsatz bleihaltiger Kupfer- und Messinglegierungen wird in der EU zunehmend regulatorisch eingeschränkt. Hintergrund sind Anforderungen an Gesundheitsschutz, Trinkwasserhygiene, Umweltverträglichkeit sowie Produktsicherheit.
Die Auswirkungen und zeitlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Branche und Anwendung.

Trinkwasser und Sanitär

Im Bereich Trinkwasser gelten künftig deutlich strengere Anforderungen an Werkstoffe mit Trinkwasserkontakt.

  • Ab 01.01.2027 dürfen für Neuzulassungen im Trinkwasserbereich nur noch Werkstoffe verwendet werden, die auf der europäischen Positivliste geführt sind
  • Bleihaltige Standardmessinge wie CW617N sind dort nicht mehr enthalten
  • In Deutschland gelten zusätzlich nationale Anforderungen im Rahmen der Trinkwasserverordnung sowie der Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts
  • Für neue Installationen ergeben sich dadurch ab 12.01.2028 faktisch erhebliche Einschränkungen für bleihaltige Messingwerkstoffe
  • Übergangsregelungen innerhalb der EU sind zeitlich begrenzt (voraussichtlich spätestens bis 31.12.2032)

Automotive

Im Automotive-Bereich sind bleihaltige Kupferlegierungen derzeit weiterhin zulässig.

  • Die Verwendung basiert auf bestehenden ELV-Ausnahmeregelungen
  • Diese Ausnahmen werden regelmäßig überprüft
  • Langfristig ist auch hier eine zunehmende Substitution bleihaltiger Werkstoffe zu erwarten.

Elektrik / Elektronik

Im Bereich Elektrik und Elektronik basiert die aktuelle Verwendung bleihaltiger Kupferlegierungen auf bestehen-den Ausnahmeregelungen der RoHS-Richtlinie.

  • Die derzeitige Ausnahme für Kupferlegierungen mit bis zu 4 % Blei endet nach aktuellem Stand am 30.06.2027
  • Eine Verlängerung der Ausnahme wird derzeit diskutiert („Umbrella Initiative“), ist jedoch noch nicht final beschlossen
  • Ohne Verlängerung wären Bauteile aus bleihaltigen Legierungen wie CW617N in RoHS-pflichtigen Produkten künftig nicht mehr zulässig

Maschinen- und Anlagenbau

Im klassischen Maschinen- und Anlagenbau bestehen derzeit noch keine generellen Verbote für bleihaltige Messingwerkstoffe.

Relevante Entwicklungen


Blei ist als SVHC-Stoff (Substance of Very High Concern) gemäss REACH eingestuft. Dadurch steigen die Anforderungen hinsichtlich:

  • Informationspflichten
  • Transparenz in der Lieferkette
  • ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Kunden- und Dokumentationsanforderungen

Sie möchten bewerten, ob Ihre Anwendung von den regulatorischen Änderungen betroffen ist?


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